„Am Juristischen sollte es nicht scheitern“: André Stämmler über Mut, Haftung und den Schutz deines Lebenswerks
Lohnt es sich 2026 noch, Geschäftsführer zu sein? André Stämmler, Fachanwalt für IT-Recht aus Jena, braucht für die Antwort genau ein Wort. In Folge 108 des EASTSIDE HEROES Podcasts erzählt er, warum er nach zwei Semestern Informatik zu Jura wechselte, weshalb Datenschutz vor allem mit Menschen zu tun hat und wie du dein Vermögen früh und klug absicherst.
Ein Wort als Antwort
Wir haben André in seiner Kanzlei in Jena besucht und gleich mit der großen Frage begonnen: Lohnt es sich bei Geschäftsführerhaftung und wachsender Regulierung noch, ein Unternehmen zu führen?
„Immer“, sagte André. „Wir haben wilde Zeiten in jeder denkbaren Richtung. Aber Unternehmer zu sein, das ist immer noch ein Thema, das ich jedem empfehlen würde. Auch 2026, und das würde ich 2027 wieder bestätigen.“
André kennt beide Seiten des Tisches. Als Anwalt berät er Unternehmen, die wachsen wollen, und er hat selbst mehrere Gesellschaften aufgebaut, darunter eine Kanzlei-GmbH, eine Datenschutz-GmbH und eine Holding. Eher Anwalt oder eher Unternehmer?
„Wenn ich jetzt sage Unternehmer, dann schrecke ich ja meine ganzen Mandanten ab“, sagte André. „Ich würde mich als Unternehmer bezeichnen, der im Moment noch viel anwaltlich tätig ist.“ Ob er irgendwann mehr am als im Unternehmen arbeitet, lässt er bewusst offen.
Ein klares Ja zu Thüringen
André ist in Thüringen geboren und aufgewachsen. Nach einem kurzen Abstecher nach Bayern kam er zurück und blieb bewusst, auch als Kollegen fragten, ob sein Spezialgebiet hier überhaupt funktioniert.
„Ich habe gesagt: Nee, ich bleibe dem Standort treu. Ich finde Thüringen schön und habe das nach 15 oder 16 Jahren Berufserfahrung nicht bereut“, sagte André.
Erfurt, Jena und Weimar haben eine lebendige IT-Szene, und genau die passte zu seinem Angebot. „Wir sind hier schon so ein kleiner Leuchtturm“, sagte André. „Wir haben coole Unternehmen hier und sollten da zumindest nicht klein beigeben.“
Turbo Pascal, Jura und der Anzug im Schrank
Angefangen hat alles mit Naturwissenschaften. Mathe und Chemie im Leistungskurs, Informatik im Grundkurs, programmiert wurde mit Turbo Pascal, gespeichert auf 3,5-Zoll-Disketten. Folgerichtig ging André zum Informatikstudium nach Coburg. Dort stand allerdings die technische Informatik im Mittelpunkt, also Hardware und Compiler. André wollte Software bauen.
Nach zwei Semestern wechselte er nicht die Hochschule, sondern das Fach, ziemlich spontan, wie er zugibt. „Ich glaube, im ersten Moment habe ich gesagt: Du musst später mal was machen, wo du Anzug trägst. Jugendlicher Leichtsinn“, sagte André. Heute trägt er in der Kanzlei meist Pullover.
Nach dem Jurastudium in Jena sammelte er als angestellter Anwalt in einer Verkehrsrechtskanzlei viel Prozesserfahrung, für die er bis heute dankbar ist. Dann reifte die Entscheidung. „Das muss dein eigenes Ding werden. Ich will selbstständig sein“, sagte André. Er gründete in Jena seine eigene Kanzlei und setzte schnell einen klaren Fokus auf IT-Recht. Die Informatik hatte ihn eben nicht losgelassen.
Mit den Kunden wachsen
Seine ersten Mandanten fand André bei Start-ups und kleinen Unternehmen. Warum nicht gleich bei den Großen? Seine Antwort ist erfrischend ehrlich: Als junger Anwalt habe er sich ein Millionenprojekt schlicht noch nicht zugetraut. „Ich bin aber auch keiner, der sagt: Fake it till you make it“, sagte André.
Stattdessen setzte er auf eine Wette mit Zukunft. „Ich fand Start-ups spannend, weil man mit den Unternehmen wachsen kann. Und vielleicht wachsen die so wie ich“, sagte André.
Dazu kam ein harter Fokus: kein Verkehrsrecht mehr, kein Familienrecht, kein Erbrecht. Fachanwälte für IT-Recht gibt es in Thüringen nach Andrés Einschätzung bis heute nur vier oder fünf. Wer sich früh spezialisiert, wird leichter gefunden, und das gilt weit über die Anwaltsbranche hinaus.
Datenschutz ist Personenschutz
Seit 2014 ist André zusätzlich als externer Datenschutzbeauftragter tätig, vier Jahre bevor die DSGVO das Thema in jedes Unternehmen trug. Seine Datenschutz-GmbH benannte er nach dem Jenaer Hausberg Landgraf.
Dass Datenschutz erst einmal keinen zusätzlichen Euro Umsatz bringt, räumt André ein. Den Ruf als Verhinderer lässt er trotzdem nicht gelten.
„Datenschutz ist in erster Linie Personenschutz. Es geht um die Person, die hinter diesen Daten steht“, sagte André. Viele hielten das Thema für lästig, bis es um die eigenen Daten gehe.
Manchmal diene Datenschutz sogar als bequeme Ausrede, wenn ein Digitalisierungsprojekt unbequem wird. „Da schieben wir einfach mal Datenschutz davor“, sagte André. Dabei lasse sich fast alles rechtskonform umsetzen, auch mit KI. Eine Grenze zieht er dort, wo eine Maschine allein darüber entscheidet, ob jemand gekündigt wird.
Auch die Sorge vor Millionenbußgeldern ordnet er ein: Bußgelder müssen verhältnismäßig sein und sollen kein Unternehmen in Existenznot bringen. Wer seine Prozesse einmal durchdenkt, erkennt oft zum ersten Mal, wo im Unternehmen Daten liegen, die noch ungenutzt sind. Für André ist Datenschutz deshalb „eher ein Förderer“. „Am Ende, wenn die Strukturen stimmen, schläft man auch viel ruhiger“, sagte André.
Wer schützt eigentlich den Unternehmer?
Über das Thema Stiftungen stieß André auf sein drittes großes Feld, die Asset Protection. Wie bei einem guten Buch führte ihn eine Frage zur nächsten: Das Unternehmen ist abgesichert, aber was ist mit dem Menschen dahinter?
Wichtig ist ihm die Abgrenzung: Asset Protection verhindert keine Insolvenz. Es geht darum, was passiert, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät, und um Risiken bis ins Private. Drei Szenarien bleiben besonders hängen.
Die Ehe ohne Vertrag. Ein junges Unternehmen wächst über 20 Jahre auf einen zweistelligen Millionenwert. Dann kommt die Trennung und mit ihr der Zugewinnausgleich. Ein Unternehmen dieser Größe hat selten die Hälfte seines Werts auf der hohen Kante. Ohne vorherige Regelung kann das den Betrieb ernsthaft gefährden.
Das Einzelunternehmen, das zu groß geworden ist. Gestartet als Einzelunternehmer, weil es günstig war, inzwischen 30 Mitarbeitende, fünf Millionen Euro Umsatz und mehrere Mietverträge. „Da hafte ich mit meinem kompletten Privatvermögen, und das unterschätzen viele“, sagte André. Eine GmbH ist oft der erste Schritt, eine Holding-Struktur der nächste.
Das Lebenswerk. Manche Unternehmer planen nach einigen Jahren den Exit, für André ein legitimer Weg. Andere wollen, dass ihr Unternehmen über Generationen besteht. Dann rücken Erbrecht, Nachfolge und Pflichtteilsansprüche in den Fokus. Wer ein Kind von der Erbfolge ausschließt, löst bei einem Unternehmen dieser Größe schnell einen Pflichtteil in Millionenhöhe aus. Frühzeitige Übertragungen oder eine Doppelstiftung können helfen, das Unternehmen zu erhalten. Die steuerlichen Fragen klärt André mit Steuerberatern.
Holding oder Stiftung?
André lebt, was er berät. Für sich selbst hat er eine Holding-Struktur aufgesetzt, und seine Begründung ist angenehm bodenständig. „Man glaubt es kaum, aber auch der Anwalt macht manchmal Fehler“, sagte André. Sollte das operative Unternehmen einmal scheitern, bleibt das über Jahre Erarbeitete in der Holding geschützt.
Mit einem verbreiteten Irrtum räumt er auf: Ausschüttungen an die Holding werden effektiv mit rund 1,5 Prozent besteuert, doch das ist nur die halbe Geschichte. „Was viele ausblenden: Das ist ja schon einmal versteuert, in der GmbH, in der es liegt“, sagte André. Der Vorteil liegt darin, dass das Geld in der Holding weiterarbeiten kann, statt bei einer Ausschüttung ins Privatvermögen mit Kapitalertragsteuer belastet zu werden.
Die Stiftung geht noch einen Schritt weiter, denn sie hat keine Gesellschafter. „Die Stiftung gehört sich, wenn man es ganz einfach ausdrückt, selbst“, sagte André. Darin liegen zugleich ihr größter Vorteil und ihr größter Nachteil. Das Vermögen ist von der Person des Stifters gelöst und damit weitgehend vor dem Zugriff Dritter geschützt. Es lässt sich aber nicht einfach wieder herausholen, und aufteilen lässt sich eine Stiftung später auch nicht. Wer die Familie langfristig absichern will, muss also gut vorausdenken.
„Es ist nicht für jeden das richtige Mittel der Wahl“, sagte André. Manchmal reiche zunächst eine GmbH oder eine Holding, und niemand müsse sein gesamtes Vermögen einbringen.
Früh anfangen, klug gestalten
Und wenn der Gesetzgeber die Regeln ändert? „Rechtliche Regeln sind keine Naturgesetze“, sagte André. Eine Garantie kann niemand geben. Die Familienstiftung gibt es in Deutschland allerdings seit Jahrhunderten, während Länder wie Frankreich oder Luxemburg dieses Modell nach seinen Worten gar nicht kennen.
Entscheidender als jede Struktur ist der Zeitpunkt. „Das sollte man nicht machen, wenn man schon mit einem Bein im Grab steht, sondern möglichst frühzeitig“, sagte André. Vermögensschutz wirkt am besten, wenn er in guten Zeiten entsteht.
Trau dich
Zum Abschluss wollten wir wissen, was André dir mitgeben möchte. Seine Antwort passt zu einem Gespräch, das vor allem Mut macht.
„Ich glaube, man sollte sich trauen. Auch wenn wir viele Regularien haben, sehe ich jeden Tag in der Beratung, dass Unternehmen trotzdem wachsen und größer werden“, sagte André. „Wenn man wirklich merkt, dass das Juristische der Grund ist, an dem es scheitert, sollte man überlegen, ob die Baustelle nicht doch eine andere ist. Am Juristischen sollte es nicht scheitern.“
Vielleicht ist das die schönste Pointe dieser Folge: Ausgerechnet ein Anwalt erinnert daran, dass Recht kein Hindernis sein muss, sondern ein Werkzeug. Wer es früh und klug nutzt, kann sich mit ruhigem Kopf auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: unternehmen.
Die ganze Folge 108 mit André Stämmler hörst du überall, wo es Podcasts gibt. Weitere Geschichten von Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Osten findest du auf eastsideheroes.de/daily.
Hinweis: Dieser Artikel gibt die Inhalte des Podcast-Gesprächs wieder und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.