Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von EASTSIDE HEROES
(A) ESH Events
1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe und die Teilnahme an Veranstaltungen der ESH GmbH, Lange Gasse 82A, 99198 Ollendorf (nachfolgend „Veranstalter“) gegenüber den Besuchern. Mit dem Erwerb eines Tickets bzw. der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Besucher diese AGB als verbindlich an.
2 Ticketbestellung / (Digital) Masterclasses und Side Events Bewerbung
Tickets können – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – für Hauptveranstaltungen, Workshops, Master Classes, Side Events sowie sonstige Programmpunkte bestellt werden. Der jeweils angegebene Ticketpreis ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Belastung des vom Besucher angegebenen Zahlungsmittels erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für bestimmte Programmpunkte, insbesondere Masterclasses oder Side Events, ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird zusammen mit dem jeweiligen inhaltlich Verantwortlichen für die betreffende Veranstaltung unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Masterclass oder einem Side Event besteht nicht. Die vom Bewerber bereitgestellten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Auswahl und zur Ermöglichung weiterer Kommunikation im Rahmen und im Anschluss an die Veranstaltung an den jeweiligen Programmpartner übermittelt werden.
3 Rückgabe von Tickets / Absage und Verlegung des Events / Widerrufsrecht / Promocodes
Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu § 5).
Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben. Im Falle einer Absage oder unzumutbaren Verlegung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.
Der Besucher hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.
4 Promocodes
Promocodes sind Gutschein-Codes, die vom Veranstalter für eine bestimmte Person oder Personengruppe und/oder mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und zu einer Reduzierung des Ticketpreises im Bestellvorgang führen. Indem im Bestellvorgang ein Promocode verwendet wird, erklärt der Nutzer, zur Verwendung des Promocodes berechtigt zu sein.
Der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Promocodes an Dritte außerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszwecks (zusammen auch die „Weitergabe“) ist untersagt. Einmalig nutzbare Promocodes verlieren bei Weitergabe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zur Nutzung für Tickets im Bestellprozess. Durch entsprechende ungültige Promocodes generierte Tickets für Events berechtigen nicht zum Einlass zum entsprechenden Event.
Werden Promocodes missbräuchlich verwendet, ist der Veranstalter berechtigt, den mittels des Promocodes getätigten Ticketkauf bis zum Ende des Events zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe oder für den vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszweck verwendet wird oder nicht auf dem vom Veranstalter vorgesehenen Weg dem Nutzer zur Kenntnis gelangt (z.B. durch Verkauf oder andere Weitergabe, Veröffentlichung, ein öffentliches oder nichtöffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen die „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines bestimmten, mehrfach nutzbaren Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung des entsprechenden Promocodes durch jeden Nutzer widerleglich vermutet. Ebenso kann der Veranstalter bei einer missbräuchlichen Verbreitung oder missbräuchlichen Verwendung die Nutzung des betreffenden Promocodes insgesamt vorzeitig einstellen oder sonst untersagen.
5 Übertragung und Verfall von Tickets
Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Hinsichtlich des untersagten Verkaufs oder der sonstigen Weitergabe von Promocodes gilt Ziff. (A) 4 Abs. 2 dieser AGB.
6 Höhere Gewalt
Findet die jeweilige Veranstaltung infolge von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Pandemien oder sonstige Fälle höherer Gewalt), nicht statt oder muss verlegt werden, haftet der Veranstalter nicht für daraus resultierende Verluste oder Schäden. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
7 Einlass zum Event
Der Besucher muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Besucher Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das er während des jeweiligen Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.
Um für alle Besucher ein jeweils sicheres und angenehmes Event zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden.
8 Hausrecht und -ordnung / Ambush- / Guerilla Marketing
Bei den Events übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-Maßnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberührt.
9 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.
Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Besucher regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und sowie seiner Organe.
10 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe
Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für den Besucher zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür folgende Bedingungen:
Der Besucher darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;
der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 500 Euro pro Besucher.
9 Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Einstellen von Inhalten (z. B. Texte, Fotos, Videos) räumt der Teilnehmer dem Veranstalter ein exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, diese Inhalte für die Zwecke der Veranstaltung sowie für Marketing- und Kommunikationszwecke zu verwenden. Dazu gehört insbesondere die Vervielfältigung, Speicherung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung in allen Medienformaten, einschließlich sozialer Netzwerke und mobiler Angebote. Der Teilnehmer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und stellt den Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Ticketbestellung, zur Durchführung der Veranstaltung sowie zur Kommunikation vor und nach der Veranstaltung verwendet. Bei Bewerbung und Teilnahme an bestimmten Programmpunkten (z. B. Masterclasses) können personenbezogene Daten an Programmpartner zur Auswahl und Kontaktaufnahme übermittelt werden. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.
11 Sonstige Regelungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Erfurt, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Stand: Januar 2026
(B) ESH Family Mitgliedschaft
Mit der Mitgliedschaft wird die Aufnahme in das Partnernetzwerk von EASTSIDE HEROES UG (in Gründung, nachfolgend „EASTSIDE HEROES“) beantragt. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist eine unternehmerische Tätigkeit.
Philosophie und Leistungsübersicht
EASTSIDE HEROES versteht sich als Plattform für Unternehmer:innen, Führungskräfte, Gründer:innen und Innovator:innen aus Ostdeutschland. Ziel ist es, durch Veranstaltungen, aktive Vernetzung, Content-Angebote, Workshops und Beratungsleistungen regionale Stärken zu fördern, Innovationen zu teilen und Synergien für Unternehmen und die Region zu schaffen.
Mit Schwerpunkt:
Netzwerk-Events: Teilnahme und Integration an regionalen und überregionalen Veranstaltungen, Workshops und Expertentalks.
Marketing-Sichtbarkeit: Platzierung von Logos auf digitalen und analogen Medien sowie in Kommunikationsmaterialien.
Content und Fachthemen: Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen zu regionalen und wirtschaftlichen Themen.
Exklusive Services: Zugriff auf individuelle Beratungsangebote in den Bereichen Employer Branding, Unternehmenskommunikation und Innovation.
Community-Nutzung: Zugang zu regionalen Unternehmer:innen-Netzwerken und Plattformen für Wissens- und Kompetenztransfer.
Dabei sieht sich das Netzwerk zudem als Förderer des Innovations- und Start-up Clusters im ländlichen Raum und somit wichtiger Baustein für die Standortsicherung der jeweiligen Regionen und Mitgliedsunternehmen. Das Netzwerk versteht sich als exklusive Plattform für innovationsoffene Unternehmer/innen, Manager/innen, Multiplikatoren und Menschen in Führungspositionen, die gemeinsam etwas für das eigene Unternehmen und die erfolgreiche Zukunft ihrer Region bewegen wollen.
Das Netzwerk ist dabei ganz bewusst branchenübergreifend organisiert, um eine gemeinsame Energie und Gemeinschaft in den Regionen zu schaffen. Dabei arbeitet das Netzwerk gerne sehr intensiv mit den regionalen Wirtschaftsförderungen, Hochschulen und schon bestehenden Verbänden, Netzwerken etc. zusammen, um Kräfte in der Region zu bündeln. Transparenz und Offenheit ist eine Kern-DNA des Netzwerkes. Unsere Plattform und Netzwerk ist kein Verein. Es ist nicht im Vereinsregister eingetragen. EASTSIDE HEROES ist dabei überparteilich und unabhängig.
Innovation Sharing
Mit der Mitgliedschaft bei EASTSIDE HEROES verpflichtet sich jedes Mitglied zur aktiven Teilnahme am Innovations-Sharing-Programm. Dies umfasst folgende Bedingungen:
1. Innovationseinreichung
Jedes Mitglied ist verpflichtet, drei (3) Innovationen aus seinem Unternehmen vorzustellen
Die Einreichung erfolgt entweder: a) über das digitale Formular im Mitgliedsantrag oder b) per E-Mail an hello@eastsideheroes.de
Die Frist zur Einreichung beträgt maximal vier (4) Wochen nach Abgabe des Mitgliedsantrags
2. Definition und Anforderungen
Als Innovation qualifizieren sich Maßnahmen, Prozesse oder Lösungen, die:
Dem Unternehmen nachweislich Kosten einsparen oder zusätzliche Einnahmen generieren
Auf andere Unternehmen übertragbar sind
Bereits implementiert sind oder sich nachweislich implementieren lassen
3. Dokumentation und Aufbereitung
Die initiale Einreichung erfolgt in schriftlicher Form
Die finale Aufbereitung erfolgt durch EASTSIDE HEROES in Form von Video- und Textmaterial
4. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
Alle eingereichten Innovationen werden ausschließlich im geschützten Mitgliederbereich veröffentlicht
Zugriff haben nur verifizierte Mitglieder sowie die Administratoren von EASTSIDE HEROES
EASTSIDE HEROES verpflichtet sich, die Innovationen nicht außerhalb des geschützten Mitgliederbereichs zu verwenden
5. Vernetzung und Kontaktaufnahme
Zu jeder Innovation wird das einreichende Unternehmen als Quelle genannt
Kontaktaufnahmen zu innovierenden Unternehmen erfolgen ausschließlich über EASTSIDE HEROES
Zwei Kontaktvermittlungen pro Jahr sind in der Mitgliedschaft enthalten
Weitere Kontaktvermittlungen werden nach separatem Preisblatt berechnet
6. Qualitätssicherung und Konsequenzen
Die eingereichten Innovationen werden durch EASTSIDE HEROES auf Relevanz und Qualität geprüft
Bei Nichteinreichung der Innovationen innerhalb der Frist erfolgen drei Erinnerungen
Nach erfolgloser dritter Erinnerung behält sich EASTSIDE HEROES das Recht vor, die Mitgliedschaft zu beenden
Beiträge und Abrechnung
Die Abrechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich im Voraus. Es gelten folgende Bedingungen:
Zahlbar per Überweisung, Kreditkarte oder Lastschrifteinzug.
Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung fällig.
Alle Beiträge sind zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
Der Beitrag ist an Sebastian Meier, IBAN DE40120300001005061906 zu entrichten.
Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit für einen Partnervertrag beträgt ein Jahr. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft als Partner automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen vor Ablauf des Vertrags. Der Partnervertrag kann beidseitig aufgekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an EASTSIDE HEROES zu richten.
Datenschutz
Mit der Aufnahme in das Netzwerk erklärt sich der Partner einverstanden, dass die angegebenen Daten für interne und externe Kommunikationszwecke verwendet werden. Der EASTSIDE HEROES Badge und das Firmenlogo können für die Außendarstellung genutzt werden.
Erfolgsgeschichten
Die Expansion des Netzwerkes lebt von Erfolgsgeschichten. Die Vertragspartner werden daher gebeten, alle gemeinsamen Aktivitäten mit Start-ups aus dem Netzwerkumfeld (z.B. Beteiligungen, Kooperationen, Pilotprojekte, Kundenbeziehungen) gegenüber EASTSIDE HEROES und seinen Kooperationspartnern aufzuzeigen. Wenn gewünscht, kommunizieren wir diese Erfolgsgeschichten auf unseren Netzwerk- und Social-Media-Kanälen — die Entscheidung im Einzelfall obliegt EASTSIDE HEROES.
Beratungsmandate und Kooperationen
EASTSIDE HEROES bedient sich Kooperationspartnern für das Netzwerkmanagement und Schaffung von Mehrwerten / Dienstleistungen für das Netzwerk. Zudem unterstützt EASTSIDE HEROES vereinzelt auch Unternehmen und Start-ups bei der Innovations-, und/oder Partnersuche. Dem Mitglied ist somit bewusst, dass geschäftliche Beziehungen zwischen EASTSIDE HEROES und im Netzwerk vorgestellten Dienstleistungen und Unternehmen bestehen können.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist der Unternehmenssitz von EASTSIDE HEROES.
Stand: 01-2025